Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen

Vertragspartner

maximilian Catering -und Veranstaltungs GmbH
Verteten durch Geschäftsführer Tim Gast
Korngasse 15
67346 Speyer

Telefon 0 62 32 - 100 2500
Telefax 0 62 32 - 100 2529
E-Mail info@maximilian.bar

01 Allgemeines

Unser Ziel ist es, Ihnen Ihre Veranstaltung so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu dem die maximilian Gastro GmbH und die maximilian Catering- und Veranstaltungs GmbH - nachfolgend als Leistungsträger benannt - üblicherweise mit seinen Gästen Bewirtungsverträge abschließt.

02 Vertragspartner

2.1 Grundsätzlich ist der Veranstalter auch der Vertragspartner.
2.2 Im Zweifelsfalle gilt der Besteller als Vertragspartner des Leistungsträgers, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
2.3 Besteller und Veranstalter haften im Zweifelsfalle gesamtschuldnerisch.
2.4 Die Leistung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.

03 Vertragsabschluss und Anzahlung

3.1 Bewirtungsverträge kommen durch die Annahme des Gastes der schriftlichen Auftragsbestätigung des Leistungsträgers zustande.
3.2 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird nach Rechnungsstellung durch den Leistungsträger eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig.

04 Rücktritt

4.1 Buchungen sind verbindlich. Bei Rücktritt werden Verwaltungskosten bzw. Stornogebühren gemäß der nachfolgenden Aufstellung verrechnet:
Rücktritt: 100 Euro Verwaltungskosten
Rücktritt ab 7 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% des Auftragsvolumens
Rücktritt ab 3 Tage vor Veranstaltungstermin: 80% des Auftragsvolumens
Im Namen des Auftraggebers gebuchte Fremdleistungen werden bei Stornierung zu 100% an den Auftraggeber berechnet.
4.2 Eine Reduzierung der bestellten Personenzahl kann innerhalb von zwei Tagen vor dem Veranstaltungstermin in der Rechnungsstellung nicht mehr berücksichtigt werden

05 Haftung des Leistungsträgers für Schäden

5.1 Der Leistungsträger haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Geschäftsbetriebes ereignet hat und ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
5.2 Darüber hinaus haftet der Leistungsträger nicht als Verwahrer für die von den aufgenommenen Gästen übergebenen Sachen.

06 Rechnungsfälligkeit

6.1 Rechnungen sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Fakturierungsreklamationen sind unverzüglich unserer Firma mitzuteilen.
6.2 Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto vom Rechnungsbetrag.

07 Wirksamkeit der Vertragsbedingungen

7.1 Diese Bedingungen werden mit Bestellung und Annahme anerkannt.
7.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.

08 Personalkosten

8.1 Die angebotenen Stundensätze gelten während der Öffnungszeiten des Restaurant maximilian.
8.2 Außerhalb dieser Öffnungszeiten wird ein Zuschlag von 20 % je Servicemitarbeiter erhoben.
8.3 Stundensätze (pro Stunde/netto):
   Koch/Köchin   31,50 Euro
   Projektleiter/-in   31,50 Euro
   Servicemitarbeiter/-in   24,50 Euro
8.4 Nach Mitternacht wird ein Servicezuschlag von 40 % je Servicemitarbeiter erhoben. An Sonntagen berechnen wir 50 % Zuschlag pro Mitarbeiter.
8.5 Die Anzahl der Mitarbeiter im Servicebereich richtet sich nach der Anzahl der Gäste und der Intensität der gewünschten Serviceleistung.

09 Zusatzleistungen

Der Vertragspartner haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Gästen zusätzlich bestellter Speisen, Getränken und Accessoires, es sei denn, dass die Erbringung und Bereitstellung solcher Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort ist Speyer. Auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung.
10.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Bewirtungsvertrag wird das für den Leistungsträger sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Stand Juli 2020